FDP-Kreistagsfraktion beim Straßenbauamt
Vor-Ort-Termine und Informationen aus erster Hand sind für die FDP-Kreistagsfraktion unverzichtbare Entscheidungsgrundlagen. Jüngst informierten sich die Kreistags-Liberalen im Straßenbauamt über aktuelle Straßen- und Radwegbauprojekte bei Amtsleiter Matthias Fuchs und Referatsleiter Marian Weritz.
Für das Deckensanierungsprogramm 2026 sind lediglich drei Maßnahmen vorgesehen. Allerdings wird seit rund 25 Jahren das Straßennetz des Kreises hinsichtlich des Sanierungsbedarfs mit eigener Expertise klassifiziert und entsprechend instandgehalten.
Die Arbeit der Straßenmeistereien wird von der FDP-Kreistagsfraktion sehr geschätzt, wie Vorsitzende Claudia Felden bemerkte. Sie und ihre Fraktionskollegin Bärbel Seemann (Nußloch) sowie die Kreisräte Michael Herling (St.Leon-Rot), Giuseppe Fritsch (Neckargemünd) und Dietrich Herold (Edingen-Neckarhausen) hatten eine Liste mit Fragen zu Straßenverkehrs- und Straßenbauthemen aus mehreren Kreiskommunen mitgebracht, die im Einzelnen diskutiert und beantwortet wurden. Erfreut nahmen die FDP-Kreisräte zur Kenntnis, dass seit Jahresbeginn wieder regelmäßige „Verkehrstagfahrten“ in den Gemeinden stattfinden, um bei solchen Vor-Ort-Terminen Probleme im Einklang mit den zuständigen Behörden zu lösen. Aufgrund der Personalsituation im Straßenverkehrsamt war dies während der beiden letzten Jahren nur stark eingeschränkt möglich gewesen.
Kreisverkehrsanlagen, sog. „Kreisel“, waren weiteres Besprechungsthema. Früher waren diese deutlich kostengünstiger als „Ampeln“. Inzwischen ist dies dank der LED-Technik umgekehrt. Oft scheitern „Kreisel“ an nicht ausreichender Fläche. Der Mindestdurchmesser beträgt 32 Meter. Enger dimensionierte Anlagen sind zwar möglich, aber schlecht für Radfahrer und Fußgänger, weil die Autos deren Verkehrsfläche mitnutzen müssen, um „die Kurve zu kriegen“. Kontrovers diskutiert wurde eine innerörtliche 30 km/-Höchstgeschwindigkeit für alle Straßen. Bisher dürfen innerörtliche Kreis-, Landes- und Bundesstraßen nur dann mit einem 30 km/-Limit versehen werden, wenn die nachgewiesene (!) Gefahrensituation oder die Lärmentfaltung gemäß Lärmaktionsplan dies zulassen. (DH)